Allgemeine Reisebedingungen
Allgemeine Reisebedingungen
Für Buchungen gelten die “Allgemeinen Reisebedingungen” (ARB) in der jeweils gültigen Fassung. Diese werden derzeit von der WKÖ bearbeitet. Sobald diese neugefassten ARB Gültigkeit erlangen, liegen sie in unserem Reisebüro auf. Ergänzend gelten unsere Ergänzenden Bestimmungen zu den Allgemeinen Reisebedingungen unter Berücksichtigung des PRG und PRV.
Ergänzende Bestimmungen zu den ARB:
Buchungen/Vertragsabschluss
Ihre Buchung kann persönlich in unserem Büro, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Pro Buchung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von EUR 15,- berechnet. Mindestteilnehmeranzahl: 25 Personen. Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung. Wir behalten uns etwaige Änderungen vor. Anfallende Orts-/Kurtaxen sind vor Ort im Hotel zu bezahlen. Für die Erstellung eines Reiseprogrammes – sowohl für Ein- als auch Mehrtagesfahrten – sind wir gezwungen je nach Aufwand eine Gebühr einzuheben, sollte die Fahrt nicht bei Steinbauer Reisen gebucht werden.
Stornokosten
bis 30 Tage vor Reiseantritt 10%
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25%
ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50%
ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 65%
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt 85%
ab 24 Stunden vor Reiseantritt 100%
no-Show 100%
Um im Bedarfsfall unnötige Kosten zu vermeiden, empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung. Abweichende Stornosätze bei Flugreisen, Kreuzfahrten und Fremdreiseveranstaltern. Bei Veranstaltungen (sowohl Tages-, als auch Mehrtagesreisen) mit Ticket- bzw. Kartenreservierung wird im Falle einer Stornierung ab dem Zeitpunkt der Buchung der volle Ticket/Kartenpreis in Rechnung gestellt. Bei Tagesfahrten mit Eintrittskarte ist eine Vorverkaufsgebühr inkludiert. In jedem Fall werden EUR 25,- pro Person Bearbeitungsgebühren einbehalten.
Leistungen
Bei jeder Reise ist der Leistungsumfang detailliert angeführt. Eintritte sind nicht im Preis enthalten, diese sind vor Ort zu bezahlen. Aufgrund von Änderungen bzw. besonderen Witterungs- oder Straßenverhältnissen kann es zu unvorhersehbaren Programmänderungen kommen, diese begründen keinerlei Ansprüche.
Reisedokumente
Denken Sie daran dass Sie grundsätzlich verpflichtet sind, gültige Ausweisdokumente mitzuführen. Die gilt auch innerhalb Österreichs und der EU.
Information gemäß § 3 PRV
Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung von Steinbauer Reisen e.U. finden Sie auf der Website http://www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA Zahl 1204454. Gemäß der Pauschalreiseverordnung sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters Steinbauer Reisen e.U. unter folgenden Voraussetzungen abgesichert: Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 20% des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt nach Ende der Reise. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert. Garant für Steinbauer Reisen e.U. ist die Sparkasse NÖ West in St. Pölten mit der Garantienr. 1.307.420. Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler der Europäischen Reiseversicherung, Kratochwjlestraße 4, 1090 Wien, Tel.: +43 1 3172500, Fax: +43 1 3199367, anzumelden.
Datenschutz
Um Ihre Buchung durchführen zu können, werden Ihre Daten zum Zweck der Vertragserfüllung gemäß Art Abs 1 lit b DSGVO verarbeitet und an unsere Vertragspartner weitergeleitet. Bei Reisen außerhalb der EU beinhaltet dies auch eine Weiterleitung an Drittstaaten, in welchen kein entsprechendes Schutzniveau besteht. Zum Zweck des Direktmarketings (berechtigtes Interesse) werden Ihre Daten verwendet, um Ihnen Informationen zu unseren Reisen zukommen zu lassen. Ihre Daten werden aus buchhalterischen Gründen 7 Jahre lang gespeichert. Sie haben uns gegenüber folgende Rechte: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit der Daten, Widerspruch und Beschwerde.
Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken
Der Reiseveranstalter ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Kunde erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Reiseveranstalters seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.
Alle Programmbeschreibungen und Preise vorbehaltlich Berichtigung durch Preis- und Programmänderungen bzw. Druck- und Rechenfehler.
Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Steinbauer Reisen e.U. trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Steinbauer Reisen e.U. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall einer Insolvenz.
Wichtige Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:
Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preise erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umsände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigt.
Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.